Wegen illegaler Preisabsprache vorm OLG Düsseldorf
Seit letzter Woche sehen sich mehrere Gasanbieter, insgesamt handelt es sich um zehn Unternehmen, vor Gericht. Vorgeworfen wird den Unternehmen über einen Zeitraum von 8 Jahren Absprachen getroffen zu haben, die einen Vorteil für sie bewirkten. Dies betraf zwischen 1997 und 2005 die Produkte Tankgas und Flaschengas gleichermaßen.
Klüngel vom Feinsten
Untereinander haben die Unternehmen Vereinbarungen getroffen, dass keiner dem anderen Kunden abwirbt oder einen realen Wettbewerb ermöglicht, indem er niedrigere Preise anbietet. Haushalts- und Gewerbekunden wurden auf diese Art gleichermaßen geneppt.
Denn wenn sich ein wechselswilliger Kunde bei einem der beteiligten Anbieter meldete, bekam er kein wirkliches und reales Angebot unterbreitet sondern abschreckend hohe Preise genannt, die ihn von einem Wechsel abhalten sollten und wohl in den meisten Fällen bewirkte ein solcher „Abschreckungspreis“ dies auch. Untereinander haben sich die einzelnen Gasunternehmen über solche Anfragen seitens der Kunden informiert, um auch ein versehentliches Unterbieten im Preis zu vermeiden.
Kontrolle des Marktes
Die Auswirkungen der Absprachen der Gasanbieter waren nicht unerheblich. Durch Preisabsprachen und gegenseitige Informationen wurde es den Unternehmen möglich, fast 50% des Marktes zu kontrollieren und die Preise auf die doppelte Höhe hochzutreiben.
Das Urteil in diesem Prozess, der sich über 22 Tage erstrecken soll, wird im Herbst erwartet. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wäre es denkbar, dass die Unternehmen die schon 2007 verhängte Geldbuße des Bundeskartellamts in Höhe von insgesamt fast 250 Millionen Euro zahlen müssen. Gegen diese hatten zuvor die betroffenen Gasanbieter und zwei von ihren Transportunternehmen. die ebenfalls mit einer hohen Geldstrafe belegt wurden, Einspruch vor dem OLG eingelegt. Diese Vorgänge machen einmal mehr klar, wie wichtig ein fairer Wettbewerb ist, um die Kunden vor dem Hochtreiben der Preise mit unlauteren Geschäftspraktiken zu schützen.